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Info Immobilienwirtschaft 29. July 2026

Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar

Der BGH hat geklärt, dass Absenkungsbeschlüsse (Beschlüsse zur Senkung von Stimmquoren für Umlaufbeschlüsse) isoliert anfechtbar sind. Ein solcher Absenkungsbeschluss kann aber nicht mehr angefochten werden, wenn der darauf basierende Umlaufbeschluss bestandskräftig ist, da das Rechtsschutzinteresse dann entfallen ist.

Was zu tun ist:
Für WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften: Diese Rechtsprechung verdeutlicht die formalen Anforderungen bei Absenkungsbeschlüssen und Umlaufverfahren. Wichtig ist, dass Absenkungsbeschlüsse innerhalb der einsmonatigen Anfechtungsfrist (§ 45 WEG) angegriffen werden können und müssen, bevor der nachfolgende Umlaufbeschluss bestandskräftig wird. Danach ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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