§ 35a EStG: Steuerbonus soll 2027 sinken
Überprüfen Sie Ihre Standard-Betriebskostenabrechnungsformulare und Abrechnungsprozesse: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzugswartung etc.) müssen mit ihrem reinen Lohnanteil (ohne Materialkosten) klar separiert sein. Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungen die Einzelrechnungen bei Bedarf nach Beträgen und erbrachten Leistungen aufschlüsseln und so ergänzende Erläuterungen ermöglichen. Überprüfen Sie und entfernen Sie ggf. Mietvertragsklauseln, die Mietern den Nachweis haushaltsnaher Aufwendungen ausschließen.