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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. August 2026

CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt ab 29.7.2026 die Heizungstechnik neu und ändert die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern. Ab 1.1.2028 müssen Vermieter, die eine neue Gasheizung oder ähnliche Anlage einbauen, die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten mit dem Mieter teilen – statt bisher gestaffelt nach Energieeffizienzklasse. Eine Härtefallregelung für Kleinvermieter mit bis zu 6 Wohnungen ist unter fünf Bedingungen möglich.

Frist: 1. January 2028
Was zu tun ist:
Vermieter müssen überprüfen, ob und wann sie neue Heizungsanlagen einbauen möchten, da die hälftige Kostenteilung bei Gasnetzentgelte und CO2 ab 1.1.2028 greift. Informationspflichten gegenüber Mietern sind zu beachten (Textform), insbesondere bei Inanspruchnahme der Härtefallregelung oder bei Mietern mit Selbstversorgung. Dokumentation der Voraussetzungen für Härtefallregelung empfohlen.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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