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Info Immobilienwirtschaft 3. August 2026

Neues Heizungsgesetz soll im September vor Gericht

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und ermöglicht weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen unter Bedingungen (CO2-neutrale Brennstoffe ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Die Deutsche Umwelthilfe plant eine Verfassungsbeschwerde im September 2026, da das Gesetz das Klimaneutralitätsziel bis 2045 gefährdet.

Was zu tun ist:
Vermieter und Hausverwaltungen sollten das GModG und die laufende Verfassungsbeschwerde beobachten. Bei Heizungstausch ist zu beachten, dass Gasheizungen noch möglich sind, aber ab 2029 CO2-neutrale Brennstoffe nutzen müssen und ab 2028 eine Grüngasquote anfällt.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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