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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 23. July 2026

Wie schnell darf ein Gesetz kommen? Karlsruhe hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) verworfen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) trat am 10.7.2026 in Kraft und ersetzt die 65-Prozent-Regel für Heizungsanlagen durch neue Anforderungen. Die Entscheidung bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens und damit die Gültigkeit der Heizungsgesetze.

Frist: 10. July 2026
Was zu tun ist:
Vermieter, Hausverwalter und Kälte-/Klimabetriebe sollten sich mit den neuen Anforderungen des GModG vertraut machen und ausstehende Heizungsmodernisierungen entsprechend den neuen Regeln planen. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel erfordert möglicherweise Anpassungen bei geplanten Sanierungen.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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