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Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 6. August 2026

Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland ab 2027 eine bundesweite Solarpflicht ein. Neue Nichtwohngebäude über 250 m² müssen ab 1.1.2027 Solaranlagen haben, ab 2028 folgen Bestandsgebäude nach Größe und Art, ab 2030 auch Wohngebäude. Ausnahmen existieren, wenn Installation technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

Frist: 1. January 2027
Was zu tun ist:
Prüfen Sie ab sofort für jeden Neu- oder Umbau von Nichtwohngebäuden über 250 m² (ab 2027) oder von Wohngebäuden (ab 2030), ob eine Solarpflicht greift. Dokumentieren Sie für Bestandsgebäude Größe und Nutzungstyp; bei geplanten Modernisierungen prüfen Sie, ob Änderungen nach § 36 GModG eine Solarpflicht auslösen. Prüfen Sie Ausnahmegründe (technisch unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar) und halten Sie diese dokumentiert.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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