Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
Das Deutsche Lebensmittelbuch wurde bei den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse angepasst. Konkret wurden die Anforderungen an Zutaten (Aufgüsse, Soßen, Cremes), tiefgefrorene Fischerzeugnisse in Panade oder Backteig sowie deren Bezeichnung neu definiert. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und müssen von allen Betrieben beachtet werden, die Fischerzeugnisse herstellen oder ausgeben.
Überprüfen Sie Ihre Speisekarten, Rezepturen und Produktbezeichnungen für Fischerzeugnisse auf Konformität mit den neuen Leitsätzen. Besonders bei panieren oder im Backteig zubereiteten Fischgerichten sowie bei Saucen und Marinaden müssen die neuen Mindestanteile und Bezeichnungsvorgaben beachtet werden (z. B. Mindestfischanteil 65 % für Fischstäbchen und panierte Filets, 50 % für Backfisch und Fisch mit Auflage).
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 06.08.2026 B1
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