Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Energieausweise: Vermietung von Wohnungen ist neu mit Energieausweis-Vorlage bei Mietvertragsverlängerungen verbunden; größere Renovierungen (über ein Viertel der Gebäudehülle oder des Werts) erfordern ebenfalls einen Ausweis. Die neuen Ausweise müssen erweiterte Pflichtangaben enthalten und ab 1.1.2027 digital und maschinenlesbar sein. Verstöße gegen Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Vor 1.1.2027: Alle ab diesem Datum neu erstellten Energieausweise müssen den Anforderungen des GModG §§ 79-88c entsprechen. Vermieter müssen ab 1.1.2027 bei Mietvertragsverlängerungen einen gültigen Energieausweis vorhalten. Makler müssen Ausstellungsdatum in kommerziellen Anzeigen angeben und digitale Ausweise zum Standard machen. Eigentumsvorlagen ändern sich: Vor 2027 ausgestellte Ausweise müssen künftig den Rechtsstand in der Kopfzeile ausweisen (sofern nach 1.11.2020 erstellt).
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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