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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 30. July 2026

Amtsblatt_21_online.pdf

München erneuert die Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Vermieter und Eigentümer dürfen Wohnraum nicht zu mehr als 50 % für gewerbliche Zwecke nutzen, nicht länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermieten und nicht über drei Monate leer stehen lassen – Verstöße erfordern eine Genehmigung und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Was zu tun ist:
Überprüfen Sie alle vermieteten oder leerstehenden Wohneinheiten im Bestand auf Konformität mit der Satzung: Dokumentieren Sie die aktuelle Nutzung (Wohnzweck vs. gewerbliche Nutzung), erfassen Sie Vermietungszeiträume für Ferienwohnungen (max. 8 Wochen/Jahr), überprüfen Sie Leerstände (max. 3 Monate zulässig) und prüfen Sie, ob für Nutzungsänderungen bereits eine Genehmigung vorliegt. Stellen Sie ggf. vor Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder gewerbliche Nutzung einen Genehmigungsantrag.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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