← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 13. August 2026

GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt

Die GEIG-Novelle verschärft ab 1.1.2027 die Anforderungen für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Hausverwalter und Eigentümer müssen nun bei Neubauten und Renovierungen deutlich höhere Anteile der Stellplätze mit Vorverkabelung ausstatten und intelligentes Laden unterstützen. Die Ausnahmeschwelle steigt von 7 % auf 10 % der Gesamtgebäudekosten; für Gebäude mit Bauanträgen bis 31.12.2026 gilt noch die alte Fassung.

Frist: 1. January 2027
Was zu tun ist:
Prüfen Sie alle laufenden Bauprojekte und Renovierungsvorhaben auf deren geplanten Baubeginn: Ist der Bauantrag bis 31.12.2026 einzureichen, gelten noch die alten Anforderungen des GEIG 2021; ab 1.1.2027 greifen die neuen Pflichten mit erhöhten Vorkabelungs- und Ladeinfrastruktur-Quoten. Überprüfen Sie bei Bestandsgebäuden ab 20 Stellplätzen die Verpflichtung zur Nachrüstung (1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze oder 50 % Leitungsinfrastruktur). Nutzen Sie die Antragsfrist bis 10.11.2026 für das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →