abl_2026_34_2213_2252_online.pdf
Das Berliner Bezirksamt Neukölln ordnet Maßnahmen zur Rattenbekämpfung am Hermannplatz an. Betriebe, die dort Lebensmittel lagern oder verarbeiten (insbesondere Marktstandbetreiber), müssen Lebensmittel vor Rattenzugriff schützen und Abfälle in geschlossenen Behältnissen lagern. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden; die Regelung gilt bis 30. Juni 2027.
Frist: 30. June 2027
Was zu tun ist:
Marktstandbetreiber und Catering-Betriebe am Hermannplatz müssen überprüfen, ob ihre Lebensmittellagerung und Abfallwirtschaft die Anforderungen erfüllen: Lebensmittel müssen unzugänglich für Ratten gelagert sein, Abfallbehältnisse müssen geschlossen sein. Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation empfohlen.
Marktstandbetreiber und Catering-Betriebe am Hermannplatz müssen überprüfen, ob ihre Lebensmittellagerung und Abfallwirtschaft die Anforderungen erfüllen: Lebensmittel müssen unzugänglich für Ratten gelagert sein, Abfallbehältnisse müssen geschlossen sein. Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation empfohlen.
Quelle: Berliner Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
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