Hanel-Torsch: „Gebäudepickerl“ - Wiener Altbau durch verpflichtendes Bauwerksbuch langfristig abgesichert
Wien führt eine Bauwerksbuch-Pflicht für Altbauten ein. Eigentümer von Gebäuden vor 1919 müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch erstellen und registrieren lassen; für Gebäude von 1919–1945 gilt die Frist bis Ende 2030. Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand von Bauteilen und dient der Planung von Instandhaltungen und Sanierungen.
Frist: 31. December 2027
Was zu tun ist:
Eigentümer von vor 1919 errichteten Gebäuden: Bauwerksbuch bis 31.12.2027 von qualifizierter Person (Ziviltechniker, Baumeister oder beeideter Sachverständiger) erstellen lassen und Bestätigung über Erstellung sowie Erstprüfung im Datenportal der Wiener Baupolizei (MA 37) registrieren. Eigentümer von Gebäuden 1919–1945: Bauwerksbuch bis 31.12.2030 erstellen und registrieren.
Eigentümer von vor 1919 errichteten Gebäuden: Bauwerksbuch bis 31.12.2027 von qualifizierter Person (Ziviltechniker, Baumeister oder beeideter Sachverständiger) erstellen lassen und Bestätigung über Erstellung sowie Erstprüfung im Datenportal der Wiener Baupolizei (MA 37) registrieren. Eigentümer von Gebäuden 1919–1945: Bauwerksbuch bis 31.12.2030 erstellen und registrieren.
Quelle: Wien Rathauskorrespondenz · Originaldokument ansehen →
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