Einheimischenmodell: Bauen oder Grundstück zurück
Der BGH hat entschieden, dass Gemeinden bei Grundstücksverkäufen im Einheimischenmodell ein Wiederkaufsrecht wirksam ausüben können, wenn der Käufer eine Bauverpflichtung nicht erfüllt. Die Gemeinde kann dabei angemessene Zeit für die Prüfung von Fristverlängerungsgesuchen in Anspruch nehmen; die Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht beginnt erst nach der Ablehnung des Antrags.
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