Entsiegelung: Frankfurter Initiative plant Bürgerbegehren
Frankfurt hat die Freiraumsatzung „Freiraum und Klima" erlassen, die seit Mai 2023 für Neubauten und Umbauten verbindlich ist. Höfe, Fassaden und Dächer müssen begrünt werden, Schottergärten sind verboten; Verstöße kosten bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Darüber hinaus plant eine Initiative ein Bürgerbegehren zur Entsiegelung der Innenstadt.
Was zu tun ist:
Planer und Projektentwickler: Projekte ab Mai 2023 auf Konformität mit Freiraumsatzung überprüfen (Mindestbepflanzung, Entsiegelung, Schottergartverbot); Bestandsgebäude sind nicht betroffen. Immobilieneigentümer sollten Bestandsgebäude vorerst nicht umgestalten – die Satzung gilt hier nicht.
Planer und Projektentwickler: Projekte ab Mai 2023 auf Konformität mit Freiraumsatzung überprüfen (Mindestbepflanzung, Entsiegelung, Schottergartverbot); Bestandsgebäude sind nicht betroffen. Immobilieneigentümer sollten Bestandsgebäude vorerst nicht umgestalten – die Satzung gilt hier nicht.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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