← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft · Kälte- & Klimatechnik

Info ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 25. August 2026

Klimaanlage wird zum Verkaufsargument

Der BGH hat im Juli 2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich den Einbau eines Klima-Splitgeräts verlangen können, sofern keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfolgen. Bei Eingriffen in die Fassade oder Außenwände bleibt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Nachfrage nach Klimaanlagen ist im Hitzesommer 2026 stark angewachsen, während das Angebot deutlich niedriger bleibt.

Was zu tun ist:
WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften sollten ihre Genehmigungsprozesse für Klimageräte überprüfen und klarstellen, welche Installationen zustimmungspflichtig sind (bauliche Veränderungen) und welche nicht (z.B. innenliegende Geräte). Installateure von Kältetechnik sollten diese BGH-Entscheidung bei der Kundenberatung berücksichtigen.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →