Bekanntmachung Nr. 9/26/53 der Einhundertsiebzehnten Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aktualisiert die Handelsbezeichnungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse. Zwei wissenschaftliche Namen werden neu gefasst (Arius proops → Sciades proops, Octopus membranaceus → Amphioctopus membranaceus). Die Regelungen gelten ab dem Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (27. August 2026).
Was zu tun ist:
Speisekarten und Menü-Beschreibungen überprüfen und ggf. aktualisieren, falls Fisch- oder Meeresfrüchtegerichte unter den geänderten wissenschaftlichen Namen oder den entsprechenden Handelsbezeichnungen angeboten werden. Lieferanten- und Warenbestandslisten entsprechend abgleichen.
Speisekarten und Menü-Beschreibungen überprüfen und ggf. aktualisieren, falls Fisch- oder Meeresfrüchtegerichte unter den geänderten wissenschaftlichen Namen oder den entsprechenden Handelsbezeichnungen angeboten werden. Lieferanten- und Warenbestandslisten entsprechend abgleichen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 26.08.2026 B7
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