Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen
Ein Tarifvertrag für Auszubildende im Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist zum 31. Juli 2026 außer Kraft getreten. Für Gastronomiebetriebe in NRW, die Auszubildende beschäftigen, entfallen damit die verbindlichen Tarifvorgaben für diese Gruppe ab diesem Datum.
Was zu tun ist:
Prüfen, ob betriebliche Ausbildungsverträge mit Auszubildenden in NRW angepasst werden müssen, da die allgemeinverbindliche Tarifbindung entfallen ist; ggf. mit Gewerkschaft oder Branchenverband abstimmen.
Prüfen, ob betriebliche Ausbildungsverträge mit Auszubildenden in NRW angepasst werden müssen, da die allgemeinverbindliche Tarifbindung entfallen ist; ggf. mit Gewerkschaft oder Branchenverband abstimmen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 26.08.2026 B2
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.