Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der Text regelt technische Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Brennstoffzellen und andere Heizanlagen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (wie R290, R717, R744) gefördert; ab 1. Juli 2027 müssen neu eingebaute Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle nach Code-of-Conduct-Standard aufweisen. Für Kältebetriebe und Immobilienbesitzer gelten damit neue technische und dokumentarische Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen.
Wärmepumpeninstallationen vor 1. Januar 2028 auf Kältemitteltyp überprüfen und künftig nur noch natürliche Kältemittel (R290, R600a, R1270, R717, R718, R744) einplanen. Ab 1. Juli 2027 bei Neu-Einbau digitale Schnittstellen nach EEBUS (VDE-AR-E 2829-6) oder gleichwertiger Norm verbauen und intelligente Messsysteme mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber beantragen. Alle technischen Nachweise (Energieeffizienz, Prüfzertifikate, Herstellernachweise) vor Antragsstellung bereitstellen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1
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