Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen (BEG) regelt Zuschusshöhen und Höchstgrenzen für Wärmeerzeuger, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt bis zu 30 %, die Höchstgrenze für Wärmeerzeugung sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro bei Wohngebäuden und zwischen 1 und 3 Euro pro Quadratmeter bei Nichtwohngebäuden.
Antragsteller sollten die sinkenden Förderbeträge und Höchstgrenzen im Förderkalender beachten. Wer eine Wärmepumpe, Heizungserneuerung oder energetische Sanierung plant, sollte vor 1. Februar 2027 einen Antrag stellen, um höhere Fördersätze und Höchstgrenzen zu nutzen. Konkret: Höchstgrenze für Wärmeerzeugung sinkt von 28.000 Euro (bis 31.1.2027) auf 27.250 Euro (ab 1.2.2027).
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1
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