Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) regelt die Förderung von Heizungsaustausch, Wärmepumpen und energetischen Sanierungsmaßnahmen mit gestaffelte Bonussätzen bis Januar 2028. Für Kälte-Klimafachbetriebe ist insbesondere die Förderung von Wärmepumpen relevant, für Immobilieneigentümer (Vermieter und WEG-Verwalter) die gesamte Sanierungsförderung. Ab August 2028 entfällt der Austauschbonus vollständig.
Förderfähige Maßnahmen vor Vorhabenbeginn beim BAFA oder der KfW anmelden; Anträge vor 1. August 2028 stellen, um von den auslaufenden Bonussätzen zu profitieren. Für Wärmepumpeninstallationen: Lieferungs- oder Leistungsverträge mit Förderbezug abschließen und Nachweise beibringen. Beachtung der Kumulierungsgrenzen (max. 60 % öffentliche Förderung, für kommunale Antragsteller bis 90 %) bei Kombination mit anderen Fördermitteln.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1
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