← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 27. August 2026

Wärmenetzgesetz 2026: Das plant die Bundesregierung

Das neue Wärmenetzgesetz erleichtert Vermietern, Investitionskosten für Heizungsumstellungen auf Fernwärme auf Mieter umzulegen – begrenzt auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Parallel wird die Preistransparenz und Preisaufsicht für Wärmeversorger gestärkt, und Kunden erhalten Leistungsanpassungs- und eingeschränkte Kündigungsrechte. Das Gesetz befindet sich noch in der Entwurfsphase nach dem Kabinettsbeschluss vom 26.8.2026.

Was zu tun ist:
Vermieter sollten ihre Mietverträge und Nebenkostenabrechnungsrichtlinien prüfen und aktualisieren, um die neuen Umlageregelungen korrekt abzubilden, sobald das Wärmenetzgesetz in Kraft tritt. Besondere Aufmerksamkeit auf die 50-Cent-Obergrenze pro Quadratmeter bei Fernwärmewechseln legen und dokumentieren.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →