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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Der Text definiert technische Mindestanforderungen und Nachweispflichten für die KfW-Förderung von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen (BEG EM). Betriebe, die solche Maßnahmen durchführen oder planen, müssen Energieeffizienz-Experten einbinden und spezifische Dokumentationen (Bestätigung zum Antrag, Technischer Projektnachweis) einreichen. Die Anforderungen betreffen Einzelraumheizgeräte, Strahlungsheizungen, Heizungsoptimierungen und Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden.

Was zu tun ist:
Für Fachunternehmer und Energieeffizienz-Experten in Kälte-Klima und Immobilien: Bestätigung zum Antrag (BzA) und Technische Projektbeschreibung (TPB) ausfüllen und den geforderten Nachweisen (Herstellernachweise, Fachunternehmererklärungen, hydraulischer Abgleich nach VdZ-Formular, ggf. Energieberatungsbericht) beilegen. Nach Baumaßnahme: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und Rechnungen einreichen. Alle Dokumentation zwei Jahre aufbewahren.

Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1

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