Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wird zum 17. August 2026 neu aufgelegt mit verstärkter sozialer Ausrichtung, einkommensabhängiger Differenzierung und erstmalig einem Familienzuschlag für Heizungstausch. Besonders niedrige Einkommen werden stärker unterstützt, ein Wertschöpfungs-Bonus soll Wärmepumpen mit Ursprung in der EU fördern. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 21. Dezember 2023 und regelt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Förderanträge nach alter Fassung (21.12.2023) prüfen und ggf. neu strukturieren; bei Wärmepumpen-Projekten die neuen Bedingungen zu Wertschöpfungs-Bonus und Effizienzanforderungen einarbeiten; Energieeffizienz-Experten (BAFA-Expertenliste) aktualisieren; Heizungstausch-Planung an neue Einkommensgruppen und Familienzuschlag anpassen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1
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