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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 27. August 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Dies ist ein Auszug aus der BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude), der die Verfahrensanforderungen für Antragsstellung, Zusage, Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen und Krediten regelt. Die Richtlinie betrifft insbesondere die Rolle von Energieeffizienz-Experten, Nachweispflichten und Fristen für Mitteilung und Auszahlung. Betroffen sind Gebäudeeigentümer, die Sanierungen oder Energieeffizienzmaßnahmen mit KfW-Mitteln fördern lassen, sowie einbauende Handwerksbetriebe im Heizungs- und Klimatechnikbereich.

Was zu tun ist:
Antragsteller müssen sicherstellen, dass: (1) bei Antragstellung ein anerkannter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist; (2) der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht wird (sonst Anspruchsverlust); (3) Rechnungen unbar bezahlt und entsprechende Belege aufbewahrt werden; (4) Unterlagen zur Fachplanung, Baubegleitung und Nachweise der Technischen Mindestanforderungen zehn Jahre aufbewahrt werden; (5) Behörden und Prüforgane ein Betretungsrecht für Vor-Ort-Kontrollen innerhalb von zehn Jahren gewährt wird.

Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 27.08.2026 B1

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