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Info Immobilienwirtschaft 27. August 2026

Materialien zur 79. und 90.Sitzung : d19-2897.pdf [ 37,0 KB ]

Ein Antrag der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhungen durch Aufbau eines Landesamtes für Wohnungswesen und eine Taskforce zu verstärken. Der Senat soll bis zum 1. April 2026 berichten, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen betreffen primär Vermieter und deren Verpflichtungen zur rechtskonformen Mietpreisgestaltung, haben aber für private und gewerbliche Vermieter keine unmittelbare neue Handlungspflicht zur Folge, solange sie bereits legal vermieten.

Frist: 1. April 2026
Was zu tun ist:
Vermieter sollten ihre Mietpreisberechnung überprüfen und sicherstellen, dass sie nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 5 WiStG). Bei Mietpreisüberhöhungen kann mit digitaler Durchsuchung von Plattformen und verstärkter Verfolgung durch eine neue Taskforce gerechnet werden.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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