Doppelmakler verliert bei Widerruf nur eine Provision
Der BGH hat entschieden, dass ein Doppelmakler seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer behält, auch wenn der Verkäufer den Maklervertrag widerrufen hat und damit selbst nicht mehr zahlen muss. Der Halbteilungsgrundsatz des § 656c BGB gilt nicht, wenn eine Provision durch Widerruf entfällt, sondern nur bei bewusstem Erlass durch den Makler.
Was zu tun ist:
Doppelmakler sollten ihre Vertragsmuster und Provisionsvereinbarungen mit Käufern überprüfen, um sicherzustellen, dass Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß erteilt werden und ihre Rechtsposition dokumentiert ist. Dies erleichtert die Durchsetzung von Provisionsansprüchen auch bei Widerruf auf der Verkäuferseite.
Doppelmakler sollten ihre Vertragsmuster und Provisionsvereinbarungen mit Käufern überprüfen, um sicherzustellen, dass Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß erteilt werden und ihre Rechtsposition dokumentiert ist. Dies erleichtert die Durchsetzung von Provisionsansprüchen auch bei Widerruf auf der Verkäuferseite.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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