Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
Der Text behandelt die gesetzlichen Grenzen des Besichtigungsrechts von Vermietern in Mieträumlichkeiten. Vermieter dürfen Wohnungen nur bei sachlich berechtigtem Grund wie Verkauf, Modernisierung, Mängelprüfung oder Reparaturvorbereitung betreten – nicht ohne Grund. Die Besichtigung bedarf grundsätzlich rechtzeitiger Ankündigung und muss zu zumutbaren Zeiten stattfinden; willkürliche oder häufig wiederholte Besuche kann der Mieter ablehnen.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.