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Info Immobilienwirtschaft 1. September 2026

Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht

Der Text behandelt die gesetzlichen Grenzen des Besichtigungsrechts von Vermietern in Mieträumlichkeiten. Vermieter dürfen Wohnungen nur bei sachlich berechtigtem Grund wie Verkauf, Modernisierung, Mängelprüfung oder Reparaturvorbereitung betreten – nicht ohne Grund. Die Besichtigung bedarf grundsätzlich rechtzeitiger Ankündigung und muss zu zumutbaren Zeiten stattfinden; willkürliche oder häufig wiederholte Besuche kann der Mieter ablehnen.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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