Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) wird mit Wirkung vom 17. August 2026 neu gefasst. Die Richtlinie fokussiert stärker auf serielle Sanierung, Nachhaltigkeitszertifizierung, Wärmepumpen mit EU-Ursprung und die Sanierung energetisch schlechter Gebäude. Hausverwalter, Vermieter und Anbieter von Kälte-Wärmepumpentechnik müssen die geänderten Fördervoraussetzungen und technischen Anforderungen beachten.
Überprüfung der eigenen Sanierungsvorhaben, Antragsvoraussetzungen und Kostenkalkulationen gegen die neue Richtlinie; bei geplanten Wärmepumpen-Installationen Herkunft und EU-Zertifizierung dokumentieren; Energieeffizienz-Experten einbinden und deren Expertise an die aktualisierten Anforderungen anpassen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1
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