Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Der Text enthält detaillierte Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), einschließlich Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben, Fördersätze nach Effizienzhaus-Stufe und Kombinationsregelungen mit anderen Förderprogrammen. Kälte-Klima-Handwerke und Immobilienunternehmen können über diese Programme Wärmepumpen, Sanierungen und Gebäudenetze fördern lassen. Die Förderung wird von der KfW verwaltet und erfordert Antragstellung vor Vorhabenbeginn.
Antragsteller sollten die aktuellen Fördersätze und Höchstgrenzen (z.B. max. 150.000 Euro pro Wohneinheit für Sanierungsausgaben) sowie das zweistufige Antragsverfahren der KfW überprüfen; Antragstellung muss vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen. Beachtung der Kumulierungsgrenzen (max. 60 % bzw. 90 % für kommunale Antragsteller bei Kombination mit anderen Fördermitteln) erforderlich.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1
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