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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Förderung von Gebäudesanierungen mit Fokus auf Energieeffizienz und erneuerbare Wärme/Kälte. Ab dem ersten Quartal 2027 werden neue Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie aus der Union stammen, und der Einbau von Gas-/Ölheizern wird nicht mehr mitgefördert. Hauseigentümer und Contractoren müssen geförderte Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen und dürfen die energetische Qualität nicht verschlechtern.

Was zu tun ist:
Ab dem ersten Quartal 2027: Bestandteile des Förderablaufs anpassen – bei geplanten Wärmepumpenprojekten die Herkunft sicherstellen (Ursprung in der Union), Angebote für Gas-/Ölheizer nicht in Sanierungsmaßnahmen kalkulieren. Kaufverträge für sanierte Wohneinheiten müssen Haftungsklauseln für die Effizienzhaus-Stufe und eine 10-Jahre-Nutzungsverpflichtung enthalten.

Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1

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