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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text regelt die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung von Krediten und Zuschüssen aus einem Bundesförderprogramm für Gebäudesanierungen (BEG WG). Antragsteller müssen einen Energieeffizienz-Experten einbinden, Nachweise über förderfähige Ausgaben vorlegen und Fristen beachten (Abruffrist 12 Monate, Verwendungsnachweis innerhalb 6 Monaten nach Bewilligungszeitraum). Verstöße gegen die Nachweisfristen führen zu Rücknahme der Zusage oder Kündigung des Darlehens.

Was zu tun ist:
Antragsteller für Gebäudesanierungen: Energieeffizienz-Experten (unabhängig) mit Antragstellung beauftragen; Beratungsgespräch dokumentieren vor Vertragsabschluss; Kredit innerhalb 12 Monaten nach Zusage abrufen; Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Belegen innerhalb 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (spätestens 54 Monate nach Zusage) bei der KfW einreichen; alle förderbezogenen Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

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