Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Die KfW-Förderrichtlinie für effiziente Wohngebäude (BEG WG) gilt ab 21. Juli 2026 bis 31. Dezember 2030 und ersetzt die Vorgängerrichtlinie. Neu sind schärfere Anforderungen an Wärmepumpen: ab 1. Januar 2028 dürfen nur noch natürliche Kältemittel eingebaut werden, ab 1. Oktober 2027 gelten strengere Emissionsgrenzen für Biomasseanlagen (≤ 2,5 mg/m³). Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen digitale Schnittstellen und müssen mit intelligenten Messsystemen gekoppelt werden.
Installateure und Planer von Wärmepumpenanlagen (Kälte-Klima-Handwerk) müssen ab 1. Januar 2028 sicherstellen, dass neu eingebaute Wärmepumpen ausschließlich natürliche Kältemittel nutzen. Ab 1. Juli 2027 müssen alle neuen Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle nach Code of Conduct for Energy Smart Appliances (z.B. EEBUS) haben. Immobilienbesitzer und Verwalter sollten sich über die Anforderungen zur Bestellung intelligenter Messsysteme (iMSys) informieren. Biomasseanlagen müssen ab 1. Oktober 2027 Emissionsgrenzen ≤ 2,5 mg/m³ erfüllen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1
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