Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Der Bundesanzeiger veröffentlicht die detaillierten Leistungsanforderungen und Nachweispflichten für Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung von Gebäuden zu Effizienzgebäuden nach GEG/GModG. Die Richtlinie konkretisiert, welche technischen Berechnungen, Nachweise und Dokumentationen von Energieexperten sowie Fachunternehmen (insbesondere zu Wärmebrücken, Luftdichtheit, hydraulischem Abgleich und erneuerbaren Energien) zu erbringen sind.
Für Sanierungsvorhaben mit KfW-BEG-Förderung: Energieeffizienz-Experten und beauftragte Fachunternehmen müssen ihre Leistungen und Nachweise nach den in der Richtlinie definierten Anforderungen (Abschnitte 6–7) dokumentieren und bestätigen. Prüflisten zur Vollständigkeit der erforderlichen Pläne, Berechnungen (Effizienzgebäude und Referenzgebäude), Materialbestätigungen und Messberichte (Luftdichtheit, hydraulischer Abgleich) aufbauen und vor Antragstellung einsammeln.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1
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