Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Der Text regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit detaillierten Fördersätzen, Höchstgrenzen und Verfahrensregelungen. Kälte- und Klimatechnikbetriebe sowie Immobilienunternehmen können Zuschüsse bis 25 % oder Kredite mit Tilgungszuschüssen für Sanierungen auf bestimmte Effizienzgebäude-Stufen nutzen, müssen aber Anträge vor Vorhabenbeginn stellen.
Antrag bei KfW oder BAFA vor Beginn von Liefer- oder Leistungsverträgen einreichen; Dokumentation des Beratungsgesprächs für Kreditförderung erforderlich; Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (insb. Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, BEW, BEG EM) und steuerlicher Förderung (§35a, §35c EStG) ausgeschlossen oder auf max. 60 % (Kommunen 90 %) limitiert; bei Kommunen Zuschussförderung (Antrag bei KfW) nutzen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1
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