Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) regelt ab 21. Juli 2026 die Bedingungen für Zuschüsse und Kredite bei Gebäudesanierung. Antragsteller müssen einen Energieeffizienz-Experten einbinden, Beratungsgespräche vor Vertragsabschluss führen und umfangreiche Nachweise für Auszahlung erbringen. Die Förderung endet am 31. Dezember 2030.
Vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit qualifiziertem Berater führen und dokumentieren; Energieeffizienz-Experten unabhängig beauftragen (Liste unter www.energie-effizienz-experten.de prüfen); alle Rechnungen unbar begleichen und Belege dauerhaft (10 Jahre nach Kreditzusage) archivieren; Verwendungsnachweise innerhalb der vorgegebenen Fristen einreichen (6 Monate nach Bewilligungszeitraum).
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1
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