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Handlungsbedarf Gastgewerbe 3. September 2026

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette wird angepasst und regelt die bundesweite Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern in der Lebensmittelkette. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft und beziehen sich auf Probenentnahmen und Überwachungspläne. Gastronomiebetriebe sind insofern betroffen, als sie Teil der kontrollierten Lebensmittelkette sind und mit verschärften oder geänderten Inspektionsanforderungen rechnen sollten.

Frist: 1. January 2027
Was zu tun ist:
Betriebe sollten sich mit den aktualisierten Überwachungsvorgaben ab 1. Januar 2027 vertraut machen, insbesondere im Hinblick auf Probenentnahmen und behördliche Inspektionen im Rahmen der Zoonosen-Überwachung; ggf. Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen.

Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B2

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

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