Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Die überarbeitete Förderrichtlinie BEG NWG (gültig ab 17. August 2026) regelt die Bundesförderung für energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden. Neu eingeführt werden ein Bonus für serielle Sanierungen, stärkere Fokussierung auf energetisch schlechteste Gebäude (WPB), Niedertemperatur-ready-Anforderungen und eine Beschränkung von Wärmepumpenzuschüssen auf EU-produzierte Geräte. Die Förderung schließt Kälteanlagen, Wärmepumpen, Fachplanung und nachhaltige Gebäudezertifizierung (QNG-PLUS) ein.
Betriebe und Eigentümer mit Sanierungsvorhaben sollten die neuen technischen Anforderungen und Fördersätze prüfen; Energieeffizienz-Experten müssen ihre Expertise auf der aktuellen Liste www.energie-effizienz-experten.de validieren; für Wärmepumpenprojekte ist die EU-Herkunft des Geräts nachzuweisen.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1
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