BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
Der BGH hat in zwei Urteilen vom 3.9.2026 klargestellt, dass WEGs bei der internen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über Gemeinschaftsanlagen keine Vergütung an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, sofern die Bewohner kein „neues Publikum" bilden. Diese Entscheidung stärkt die bereits seit 2015 geltende Rechtslinie und schafft Rechtssicherheit für Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften bei der Kabelweiterleitung von Rundfunksignalen.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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