§ 35a EStG: Steuerbonus soll 2027 sinken
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG sinkt ab 1. Januar 2027 von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Vermieter müssen sicherstellen, dass ihre Betriebskostenabrechnungen so detailliert aufgeschlüsselt sind, dass Mieter die steuerbegünstigten Dienstleistungsanteile eindeutig nachvollziehen und gegenüber dem Finanzamt geltend machen können – ohne eine separate Steuerbescheinigung ausstellen zu müssen.
Überprüfen Sie Ihre Standard-Betriebskostenabrechnungsformulare und Abrechnungsprozesse: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzugswartung etc.) müssen mit ihrem reinen Lohnanteil (ohne Materialkosten) klar separiert sein. Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungen die Einzelrechnungen bei Bedarf nach Beträgen und erbrachten Leistungen aufschlüsseln und so ergänzende Erläuterungen ermöglichen. Überprüfen Sie und entfernen Sie ggf. Mietvertragsklauseln, die Mietern den Nachweis haushaltsnaher Aufwendungen ausschließen.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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