Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
Die Novellierung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes ab 1.1.2028 verpflichtet Vermieter zur Übernahme von mindestens 50 % der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten, ab 2029 zusätzlich der Kosten für den verpflichtenden Bioanteil im Brennstoff (bis 30 %). Dies führt zu erheblichen Mehrkosten: bei einer teilsanierten 75-qm-Altbauwohnung zusätzlich etwa 544 Euro jährlich ab 2035, bei unsanierten Wohnungen bis 979 Euro. Dadurch wird der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wirtschaftlich erheblich unrentabler.
Vermietungskonzepte für Altbauwohnungen überprüfen und ggf. Sanierungsplanung oder Preisstrategien anpassen: Kalkulationen für 2028 und 2029 neu rechnen (insbesondere Heizkostenumlage), Wirtschaftlichkeit von Heizungserneuerungen neu bewerten, bei WEGs Abstimmungskonflikte zwischen Selbstnutzern und Vermietern antizipieren.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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