Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein
Der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein ist zum 30. Juni 2026 gekündigt und damit außer Kraft getreten. Gastbetriebe in Schleswig-Holstein verlieren damit die tarifvertragliche Lohnbindung; zukünftige Löhne richten sich nicht mehr nach diesem Tarifvertrag, unterliegen aber weiterhin dem gesetzlichen Mindestlohn.
Quelle: Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 10.09.2026 B2
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