Amtsblatt_24_online.pdf
Die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in München werden angepasst. Im Bereich der Stadtbezirke 1–3 steigt die Gebühr für Veranstaltungen von 0,30 Euro auf neue Sätze je Tag und Quadratmeter; in den übrigen Bezirken gelten niedrigere Sätze. Die Änderung tritt unmittelbar nach Bekanntmachung in Kraft.
Was zu tun ist:
Betriebe, die Veranstaltungen oder Außenbestuhlung auf öffentlichen Straßen anmelden: überprüfen Sie die neuen Gebühren in Anlage 1 Nr. 33 der Sondernutzungsgebührensatzung und kalkulieren Sie anfallende Kosten neu. Bei Messen und Ausstellungen nach GewO (Nummer 33.1d / 33.2d) gilt eine Obergrenze von max. 500,00 Euro pro Auf-/Abbautag.
Betriebe, die Veranstaltungen oder Außenbestuhlung auf öffentlichen Straßen anmelden: überprüfen Sie die neuen Gebühren in Anlage 1 Nr. 33 der Sondernutzungsgebührensatzung und kalkulieren Sie anfallende Kosten neu. Bei Messen und Ausstellungen nach GewO (Nummer 33.1d / 33.2d) gilt eine Obergrenze von max. 500,00 Euro pro Auf-/Abbautag.
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
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