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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 14. September 2026

Bußgeld plus Rückzahlung: Hubig will Mietpreisbremse schärfen

Die Bundesregierung plant eine Schärfung des Mietpreisbremsen- und Mietwucherrechts mit neuen Bußgeldregelungen und vereinfachten Voraussetzungen für die Verfolgung von Mietwucher. Eine Expertengruppe soll bis 31.12.2026 konkrete Gesetzentwürfe vorbereiten; das Maximalbußgeld für Mietwucher soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.

Frist: 31. December 2026
Was zu tun ist:
Vermieter sollten ihre Mietfestsetzungspraxis überprüfen und dokumentieren, insbesondere bei Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen. Nach Verabschiedung des Gesetzes (voraussichtlich 2026/2027) müssen Mietverträge auf Konformität mit den neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Mietwucher überprüft werden.

Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →

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