Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
Ab dem 1.1.2027 müssen Energieausweise digital und maschinenlesbar ausgestellt werden mit deutlich erweiterten Inhaltsanforderungen (Primärenergie, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien u.a.). Für Makler, Vermieter und Verkäufer ändern sich die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, und die Ausstellungspflicht wird auch auf Verlängerungen von Miet- und Leasingverträgen ausgedehnt. Alte Energieausweise bleiben nach Übergangsregel gültig und können weiterverwendet werden.
Makler und Immobilienverwaltung müssen ab 1.1.2027 die Ausstellung von Energieausweisen auf digitale maschinenlesbare Formate umstellen; Prozesse für erweiterte Inhaltsanforderungen implementieren (Primärenergie in kWh/m²/a, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien); Anzeigensysteme für Pflichtangaben gemäß § 87 GModG (Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf statt Endenergie) ab 2027 neu einstellen; Mietverträge und Leasingverträge mit Verlängerungsklauseln prüfen und sicherstellen, dass bei Verlängerung ein Energieausweis vorliegt oder neu ausgestellt wird.
Quelle: Haufe Immobilien · Originaldokument ansehen →
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