Berichtigung der Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Eine redaktionelle Berichtigung der Milchprodukteverordnung vom September 2026 korrigiert eine Verweisung auf Nummern in den Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften. Diese technische Anpassung betrifft die Kennzeichnung von Milchprodukten im Handel, einschließlich der Gastronomie, hat aber keine neuen Pflichten zur Folge.
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