Bürgermeister Ludwig: Wien ist Vorbild beim Schutz von leistbaren Wohnungen für die Bevölkerung
Wien führt zum 1. Januar 2027 eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen ein. Bestehende Anbieter haben bis Ende Q1 2027 eine Übergangsfrist, neue Anbieter müssen sich ab 1. Januar 2027 registrieren. Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer dürfen nicht mehr auf Plattformen wie Airbnb angeboten werden; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro pro Fall.
Frist: 31. March 2027
Was zu tun ist:
Alle Wiener Vermieter, die Wohnungen auf Kurzzeitvermietungsplattformen (Airbnb, booking.com etc.) anbieten, müssen sich ab 1. Januar 2027 im neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregister (WKVRG) registrieren lassen. Bestandsanbieter müssen ihre Registrierung bis 31. März 2027 abgeschlossen haben. Ohne Registrierungsnummer ist das Einstellen von Inseraten nicht mehr möglich. Prüfen Sie, welche Ihrer Wohnungen kurzzeitvermietet werden, und leiten Sie das Registrierungsverfahren rechtzeitig ein.
Alle Wiener Vermieter, die Wohnungen auf Kurzzeitvermietungsplattformen (Airbnb, booking.com etc.) anbieten, müssen sich ab 1. Januar 2027 im neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregister (WKVRG) registrieren lassen. Bestandsanbieter müssen ihre Registrierung bis 31. März 2027 abgeschlossen haben. Ohne Registrierungsnummer ist das Einstellen von Inseraten nicht mehr möglich. Prüfen Sie, welche Ihrer Wohnungen kurzzeitvermietet werden, und leiten Sie das Registrierungsverfahren rechtzeitig ein.
Quelle: Wien Rathauskorrespondenz · Originaldokument ansehen →
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