← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft
Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter
Der Artikel ist ein Interview zur Real Estate Arena (REA) 2026, einer Fachmesse für die mittelständische Immobilien- und Baubranche. Themen sind Megatrends wie KI, bezahlbarer Wohnraum, Innenstadtentwicklung und neue Geschäftsmodelle. Es handelt sich um eine Veranstaltungsvorschau ohne unmittelbaren Compliance- oder Handlungsbedarf für Betriebe.
Kein direkter Handlungsbedarf. Immobilienunternehmen können die REA 2026 als Weiterbildungs- und Netzwerkveranstaltung in Betracht ziehen.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Frist: 1. January 2026
Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.
Berlin verabschiedet das Gesetz für einfaches Bauen (GEB), das Baustandards absenkt und Genehmigungsverfahren beschleunigt – insbesondere für Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken. Änderungen betreffen Brand-, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz, Abstandsflächen sowie Denkmalschutzverfahren. Ergänzend wurde ein untergesetzliches Maßnahmenpaket mit 55 Arbeits- und Prüfaufträgen beschlossen, darunter die Entwicklung eines einheitlichen „Berlin-Standards" für kostengünstiges Bauen.
Immobilienakteure in Berlin (Projektentwickler, Bauträger, Verwalter, Vermieter) sollten den Fortschritt des GEB im Berliner Abgeordnetenhaus verfolgen. Bei geplanten Umbau- oder Umnutzungsvorhaben lohnt es sich, die neuen, reduzierten Anforderungen (Brand-, Schall-, Wärmeschutz, Abstandsflächen) sowie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Auf den „Berlin-Standard" für einfaches Bauen und mögliche Förderbedingungen achten.
Der Artikel gibt praxisorientierte Empfehlungen zur Digitalisierung von Hausverwaltungen, darunter Tipps zu Mitarbeitereinbindung, Softwareauswahl (ERP-Integration), Netzwerknutzung und schrittweisem Vorgehen. Es werden keine neuen gesetzlichen Pflichten oder Fristen eingeführt. Der Text hat informativen Charakter ohne direkten Compliance-Handlungsbedarf.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Hausverwaltungen können die genannten Best Practices (ERP-Integration, Prozessanalyse, Unternehmenshandbuch, Branchennetzwerke) als Orientierung für eigene Digitalisierungsvorhaben nutzen.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde am 8.5.2026 vom Bundesrat verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1.7.2026 in Kraft. Es hebt die Wertgrenze für Direktvergaben auf 50.000 Euro an, vereinfacht Vergabeverfahren und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen Gesamtvergaben bei Infrastrukturvorhaben. Zusätzlich wird im Rahmen des Deutschlandfonds gemeinsam mit der KfW ein neues Fördermodul für den Wohnungsbau entwickelt, das private Investitionen in bezahlbaren Wohnraum unterstützen soll.
Frist: 1. July 2026
Immobilienunternehmen und Bauträger sollten die neuen Direktvergabe-Schwellenwerte (50.000 Euro) sowie die erweiterten Ausnahmen bei der Losvergabe für ihre Ausschreibungspraxis berücksichtigen. Die Entwicklung des KfW-Wohnungsbaumoduls im Deutschlandfonds sollte beobachtet werden, um ggf. neue Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Der Bundestag hat am 7.5.2026 ein Gesetz zur vollständigen Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen verabschiedet. Ab dem 1.1.2027 müssen Notare, Gerichte und Behörden sämtliche Dokumente und Informationen elektronisch austauschen; die Kommunikation mit Finanzbehörden über die Elster-Infrastruktur soll bis zum 1.1.2028 vollständig elektronisch erfolgen. Neu eingeführt wird zudem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern über die Bundesnotarkammer.
Frist: 1. January 2027
Makler und Immobilienverwalter sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens (ausstehende Bundesratszustimmung) beobachten und sich auf vollständig digitale Prozesse bei der Abwicklung von Immobilienverträgen ab 1.1.2027 vorbereiten. Prozesse und Systeme für den elektronischen Dokumentenaustausch mit Notaren und Behörden sollten rechtzeitig geprüft und angepasst werden.
Bundesbauministerin Hubertz hat das Handlungsprogramm "Stadt grün-blau" vorgestellt, das Städte bei der Entwicklung grün-blauer Infrastruktur (Schwammstadt, Hitzeschutz, Begrünung) unterstützen soll. Im Rahmen von Förderprogrammen zur Klimaanpassung können Kommunen bis zum 30.06.2026 Projekte zur Förderung einreichen. Die geplante BauGB-Novelle, die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei Klimaanpassungsvorgaben geben soll, befindet sich noch im Vorbereitungsstadium.
Frist: 30. June 2026
Immobilienakteure (insbesondere Projektentwickler, Verwalter und Vermieter) sollten die Entwicklung der BauGB-Novelle und kommunaler Klimaanpassungssatzungen (z. B. Begrünungspflichten wie in Frankfurt) beobachten. Wer an Fördermitteln interessiert ist, sollte die kommunalen Einreichfristen zum Bundesprogramm "KlimaRäume" bis 30.06.2026 im Blick behalten.
Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.
Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.
Immobilienwirtschaft-Meldungen für Frankfurt direkt per E-Mail?
Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe in Frankfurt relevant ist.
Jetzt kostenlos anmelden →