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Immobilienwirtschaft – Frankfurt

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Info Immobilienwirtschaft 17. September 2026

Milieuschutz und Zweckentfremdung vor Gericht

Der Beitrag fasst aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen zusammen. Ein Berliner Gericht entschied, dass befristete möblierte Vermietung in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig ist; die Gerichte prüfen dabei auch, ob die Mieten das Dreifache der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigen. Eigennutzung, Bestandsschutz und der jeweilige Regelungskontext spielen eine Rolle.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 15. September 2026

Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG

Ab dem 1.1.2027 müssen Energieausweise digital und maschinenlesbar ausgestellt werden mit deutlich erweiterten Inhaltsanforderungen (Primärenergie, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien u.a.). Für Makler, Vermieter und Verkäufer ändern sich die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, und die Ausstellungspflicht wird auch auf Verlängerungen von Miet- und Leasingverträgen ausgedehnt. Alte Energieausweise bleiben nach Übergangsregel gültig und können weiterverwendet werden.

Frist: 1. January 2027

Makler und Immobilienverwaltung müssen ab 1.1.2027 die Ausstellung von Energieausweisen auf digitale maschinenlesbare Formate umstellen; Prozesse für erweiterte Inhaltsanforderungen implementieren (Primärenergie in kWh/m²/a, Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien); Anzeigensysteme für Pflichtangaben gemäß § 87 GModG (Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf statt Endenergie) ab 2027 neu einstellen; Mietverträge und Leasingverträge mit Verlängerungsklauseln prüfen und sicherstellen, dass bei Verlängerung ein Energieausweis vorliegt oder neu ausgestellt wird.

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Info Immobilienwirtschaft 14. September 2026

Serielles Sanieren: Warum der Markt zögert

Der Artikel erläutert das Konzept des seriellen Sanierens als Methode zur wirtschaftlicheren und schnelleren Gebäudesanierung von Wohnbeständen. Hausverwalter und Wohnungsunternehmen erhalten damit ein Werkzeug, um den Sanierungsstau zu reduzieren – mit um 33 Prozent geringeren Kosten und halbierten Baustellenzeiten gegenüber konventionellen Verfahren. Die Wirtschaftlichkeit hängt allerdings von Skalierungseffekten ab und wird derzeit durch den KfW-SerSan-Bonus unterstützt, der 15 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten abdeckt.

Prüfung des Portfolios auf Eignung für serielle Sanierung (1.000–2.000 m² Nutzfläche, Mehrfamilienhäuser 1950–1980er Jahre mit einfachen Geometrien); Informationen zur KfW-SerSan-Bonus-Förderung einholen; Vorbereitung auf digitale 3D-Aufmaße und Fassadenvorfertigung für künftige Sanierungsprojekte.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 14. September 2026

Bußgeld plus Rückzahlung: Hubig will Mietpreisbremse schärfen

Die Bundesregierung plant eine Schärfung des Mietpreisbremsen- und Mietwucherrechts mit neuen Bußgeldregelungen und vereinfachten Voraussetzungen für die Verfolgung von Mietwucher. Eine Expertengruppe soll bis 31.12.2026 konkrete Gesetzentwürfe vorbereiten; das Maximalbußgeld für Mietwucher soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.

Frist: 31. December 2026

Vermieter sollten ihre Mietfestsetzungspraxis überprüfen und dokumentieren, insbesondere bei Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen. Nach Verabschiedung des Gesetzes (voraussichtlich 2026/2027) müssen Mietverträge auf Konformität mit den neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Mietwucher überprüft werden.

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Info Immobilienwirtschaft 11. September 2026

Hubertz verteidigt Bauetat – Opposition spricht von Versagen

Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Bauetat 2027 des BMWSB. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau steigen von 2,65 auf 3,28 Milliarden Euro, während die Wohngeldausgaben von 2,43 auf 1,81 Milliarden Euro sinken. Bestehende Förderprogramme (KFN, KNN, WEF) werden schrittweise in einem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden" zusammengeführt, mit zwei Milliarden Euro neuen Programmmitteln für 2027.

Immobilienunternehmen und Projektentwickler sollten die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 und die Konkretisierung des neuen Fördertitels beobachten, um die Auswirkungen auf Förderbedingungen und Anforderungen für ihre geplanten Projekte zu klären. Besondere Aufmerksamkeit auf die künftige Mittelverteilung zwischen Neubau, Umbau und Umnutzung richten.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 9. September 2026

Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant

Die Novellierung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes ab 1.1.2028 verpflichtet Vermieter zur Übernahme von mindestens 50 % der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten, ab 2029 zusätzlich der Kosten für den verpflichtenden Bioanteil im Brennstoff (bis 30 %). Dies führt zu erheblichen Mehrkosten: bei einer teilsanierten 75-qm-Altbauwohnung zusätzlich etwa 544 Euro jährlich ab 2035, bei unsanierten Wohnungen bis 979 Euro. Dadurch wird der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wirtschaftlich erheblich unrentabler.

Frist: 1. January 2028

Vermietungskonzepte für Altbauwohnungen überprüfen und ggf. Sanierungsplanung oder Preisstrategien anpassen: Kalkulationen für 2028 und 2029 neu rechnen (insbesondere Heizkostenumlage), Wirtschaftlichkeit von Heizungserneuerungen neu bewerten, bei WEGs Abstimmungskonflikte zwischen Selbstnutzern und Vermietern antizipieren.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 8. September 2026

§ 35a EStG: Steuerbonus soll 2027 sinken

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG sinkt ab 1. Januar 2027 von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Vermieter müssen sicherstellen, dass ihre Betriebskostenabrechnungen so detailliert aufgeschlüsselt sind, dass Mieter die steuerbegünstigten Dienstleistungsanteile eindeutig nachvollziehen und gegenüber dem Finanzamt geltend machen können – ohne eine separate Steuerbescheinigung ausstellen zu müssen.

Frist: 1. January 2027

Überprüfen Sie Ihre Standard-Betriebskostenabrechnungsformulare und Abrechnungsprozesse: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzugswartung etc.) müssen mit ihrem reinen Lohnanteil (ohne Materialkosten) klar separiert sein. Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungen die Einzelrechnungen bei Bedarf nach Beträgen und erbrachten Leistungen aufschlüsseln und so ergänzende Erläuterungen ermöglichen. Überprüfen Sie und entfernen Sie ggf. Mietvertragsklauseln, die Mietern den Nachweis haushaltsnaher Aufwendungen ausschließen.

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Info Immobilienwirtschaft 7. September 2026

BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei

Der BGH hat in zwei Urteilen vom 3.9.2026 klargestellt, dass WEGs bei der internen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über Gemeinschaftsanlagen keine Vergütung an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, sofern die Bewohner kein „neues Publikum" bilden. Diese Entscheidung stärkt die bereits seit 2015 geltende Rechtslinie und schafft Rechtssicherheit für Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften bei der Kabelweiterleitung von Rundfunksignalen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 4. September 2026

So werden Immobilienunternehmen KI-compliant

Der EU AI Act regelt den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen und droht bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro. Immobilienunternehmen (Makler, Verwalter, Vermieter) müssen eine KI-Inventur durchführen, ihre Anwendungen risikobewerten und Verantwortlichkeiten klar regeln – insbesondere bei KI-Einsatz im Recruiting, in der Dokumentenanalyse und bei Exposé-Erstellung.

Immobilienunternehmen sollten: (1) eine systematische Inventur aller eingesetzten KI-Anwendungen (Marketing, Chatbots, Recruiting, Datenanalyse) durchführen; (2) jede Anwendung nach dem AI Act-Risikokatalog bewerten (unzulässig, Hochrisiko, Transparenzpflicht, minimal); (3) eine zentrale KI-Governance mit klarer Verantwortlichkeit etablieren; (4) Unternehmensrichtlinien für KI-Nutzung dokumentieren und Mitarbeiter schulen; (5) Audit-Trails und Nachweispflichten für KI-gestützte Entscheidungen aufbauen.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Förderrichtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG) wurde aktualisiert mit neuen technischen Mindestanforderungen für Effizienzgebäude. Zentral sind ab 1. Januar 2028 ein Verbot von F-Gasen in neuen Wärmepumpen (nur noch natürliche Kältemittel) und ab 1. Oktober 2027 schärfere Emissionsgrenzwerte für Biomasseanlagen (2,5 mg/m³ Staub). Neu eingebaute Wärmepumpen müssen digitale Schnittstellen zur netzgerechten Steuerung haben und intelligente Messsysteme unterstützen.

Frist: 1. January 2028

Kälte-Klimabetriebe müssen ihre Wärmepumpen-Spezifikationen und Kältemittelauswahl ab 01.01.2028 auf ausschließlich natürliche Kältemittel umstellen. Für Biomasseanlagen müssen ab 01.10.2027 Emissionsgrenzwerte von 2,5 mg/m³ eingehalten werden. Neu einzubauende Wärmepumpen müssen ab 01.07.2027 digitale Schnittstellen nach dem Code of Conduct (z.B. EEBUS) aufweisen und die iMSys-Bestellpflicht muss beim Messstellenbetreiber eingeleitet werden. Vermieter und Gebäudeeigentümer müssen diese Anforderungen bei Neuinstallationen oder Sanierungen (mit Förderantrag) berücksichtigen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) fördert die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden mit Krediten und Tilgungszuschüssen. Ab dem ersten Quartal 2027 werden neue Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie aus der EU stammen, und bereits vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen können nicht mehr ersetzt werden, wenn ein entsprechendes System seit 2008 in Betrieb ist.

Frist: 1. January 2027

Betriebe und Eigentümer, die energetische Sanierungen an Nichtwohngebäuden planen, sollten ihre Projektplanung überprüfen: Besonders die neuen Beschränkungen ab Q1 2027 beachten (Wärmepumpen nur EU-Herkunft, keine Heizungstauschförderung bei bereits vorhandenen Systemen seit 2008). Anträge vor diesem Datum prüfen und ggf. vorziehen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Der Text regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit detaillierten Fördersätzen, Höchstgrenzen und Verfahrensregelungen. Kälte- und Klimatechnikbetriebe sowie Immobilienunternehmen können Zuschüsse bis 25 % oder Kredite mit Tilgungszuschüssen für Sanierungen auf bestimmte Effizienzgebäude-Stufen nutzen, müssen aber Anträge vor Vorhabenbeginn stellen.

Antrag bei KfW oder BAFA vor Beginn von Liefer- oder Leistungsverträgen einreichen; Dokumentation des Beratungsgesprächs für Kreditförderung erforderlich; Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (insb. Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, BEW, BEG EM) und steuerlicher Förderung (§35a, §35c EStG) ausgeschlossen oder auf max. 60 % (Kommunen 90 %) limitiert; bei Kommunen Zuschussförderung (Antrag bei KfW) nutzen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Der Bundesanzeiger veröffentlicht die detaillierten Leistungsanforderungen und Nachweispflichten für Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung von Gebäuden zu Effizienzgebäuden nach GEG/GModG. Die Richtlinie konkretisiert, welche technischen Berechnungen, Nachweise und Dokumentationen von Energieexperten sowie Fachunternehmen (insbesondere zu Wärmebrücken, Luftdichtheit, hydraulischem Abgleich und erneuerbaren Energien) zu erbringen sind.

Für Sanierungsvorhaben mit KfW-BEG-Förderung: Energieeffizienz-Experten und beauftragte Fachunternehmen müssen ihre Leistungen und Nachweise nach den in der Richtlinie definierten Anforderungen (Abschnitte 6–7) dokumentieren und bestätigen. Prüflisten zur Vollständigkeit der erforderlichen Pläne, Berechnungen (Effizienzgebäude und Referenzgebäude), Materialbestätigungen und Messberichte (Luftdichtheit, hydraulischer Abgleich) aufbauen und vor Antragstellung einsammeln.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) regelt ab 21. Juli 2026 die Bedingungen für Zuschüsse und Kredite bei Gebäudesanierung. Antragsteller müssen einen Energieeffizienz-Experten einbinden, Beratungsgespräche vor Vertragsabschluss führen und umfangreiche Nachweise für Auszahlung erbringen. Die Förderung endet am 31. Dezember 2030.

Vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit qualifiziertem Berater führen und dokumentieren; Energieeffizienz-Experten unabhängig beauftragen (Liste unter www.energie-effizienz-experten.de prüfen); alle Rechnungen unbar begleichen und Belege dauerhaft (10 Jahre nach Kreditzusage) archivieren; Verwendungsnachweise innerhalb der vorgegebenen Fristen einreichen (6 Monate nach Bewilligungszeitraum).

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 3. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die überarbeitete Förderrichtlinie BEG NWG (gültig ab 17. August 2026) regelt die Bundesförderung für energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden. Neu eingeführt werden ein Bonus für serielle Sanierungen, stärkere Fokussierung auf energetisch schlechteste Gebäude (WPB), Niedertemperatur-ready-Anforderungen und eine Beschränkung von Wärmepumpenzuschüssen auf EU-produzierte Geräte. Die Förderung schließt Kälteanlagen, Wärmepumpen, Fachplanung und nachhaltige Gebäudezertifizierung (QNG-PLUS) ein.

Frist: 17. August 2026

Betriebe und Eigentümer mit Sanierungsvorhaben sollten die neuen technischen Anforderungen und Fördersätze prüfen; Energieeffizienz-Experten müssen ihre Expertise auf der aktuellen Liste www.energie-effizienz-experten.de validieren; für Wärmepumpenprojekte ist die EU-Herkunft des Geräts nachzuweisen.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 03.09.2026 B1 · Details →

Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text enthält detaillierte Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG), einschließlich Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben, Fördersätze nach Effizienzhaus-Stufe und Kombinationsregelungen mit anderen Förderprogrammen. Kälte-Klima-Handwerke und Immobilienunternehmen können über diese Programme Wärmepumpen, Sanierungen und Gebäudenetze fördern lassen. Die Förderung wird von der KfW verwaltet und erfordert Antragstellung vor Vorhabenbeginn.

Antragsteller sollten die aktuellen Fördersätze und Höchstgrenzen (z.B. max. 150.000 Euro pro Wohneinheit für Sanierungsausgaben) sowie das zweistufige Antragsverfahren der KfW überprüfen; Antragstellung muss vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen. Beachtung der Kumulierungsgrenzen (max. 60 % bzw. 90 % für kommunale Antragsteller bei Kombination mit anderen Fördermitteln) erforderlich.

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Info Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text enthält Anforderungen an Effizienzhaus-Nachweise im Rahmen der KfW-Förderung (BEG-Programm): Fachplaner müssen umfangreiche Dokumentationen, Berechnungen und Nachweise erbringen, etwa zu Wärmeschutz, Anlagentechnik, sommerlichem Wärmeschutz und Nachhaltigkeitszertifizierung. Dies betrifft Fachplanungen bei Sanierungen und Neubauten sowie die Einbindung von Fachunternehmen (insbesondere bei Kälte-/Wärmepumpenanlagen).

Fachplaner müssen ihre Dokumentationsprozesse und Nachweisvorlagen mit den aufgelisteten Anforderungen (Effizienzhausnachweis, Nachhaltigkeitszertifizierung, Baustelle-Begehungen, hydraulischer Abgleich, Luftdichtheitsmessung) abgleichen. Besonders wichtig: Eintragung der Systemgrenzen, Markierung der Bauteile der Gebäudehülle in Plänen, Verwendung des VdZ-Bestätigungsformulars für hydraulischen Abgleich.

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Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Förderung von Gebäudesanierungen mit Fokus auf Energieeffizienz und erneuerbare Wärme/Kälte. Ab dem ersten Quartal 2027 werden neue Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie aus der Union stammen, und der Einbau von Gas-/Ölheizern wird nicht mehr mitgefördert. Hauseigentümer und Contractoren müssen geförderte Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend nutzen und dürfen die energetische Qualität nicht verschlechtern.

Ab dem ersten Quartal 2027: Bestandteile des Förderablaufs anpassen – bei geplanten Wärmepumpenprojekten die Herkunft sicherstellen (Ursprung in der Union), Angebote für Gas-/Ölheizer nicht in Sanierungsmaßnahmen kalkulieren. Kaufverträge für sanierte Wohneinheiten müssen Haftungsklauseln für die Effizienzhaus-Stufe und eine 10-Jahre-Nutzungsverpflichtung enthalten.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf Kälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Der Text regelt die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung von Krediten und Zuschüssen aus einem Bundesförderprogramm für Gebäudesanierungen (BEG WG). Antragsteller müssen einen Energieeffizienz-Experten einbinden, Nachweise über förderfähige Ausgaben vorlegen und Fristen beachten (Abruffrist 12 Monate, Verwendungsnachweis innerhalb 6 Monaten nach Bewilligungszeitraum). Verstöße gegen die Nachweisfristen führen zu Rücknahme der Zusage oder Kündigung des Darlehens.

Antragsteller für Gebäudesanierungen: Energieeffizienz-Experten (unabhängig) mit Antragstellung beauftragen; Beratungsgespräch dokumentieren vor Vertragsabschluss; Kredit innerhalb 12 Monaten nach Zusage abrufen; Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Belegen innerhalb 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (spätestens 54 Monate nach Zusage) bei der KfW einreichen; alle förderbezogenen Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

Bundesanzeiger · Fundstelle: BAnz AT 02.09.2026 B1 · Details →

Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 2. September 2026

Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) wird mit Wirkung vom 17. August 2026 neu gefasst. Die Richtlinie fokussiert stärker auf serielle Sanierung, Nachhaltigkeitszertifizierung, Wärmepumpen mit EU-Ursprung und die Sanierung energetisch schlechter Gebäude. Hausverwalter, Vermieter und Anbieter von Kälte-Wärmepumpentechnik müssen die geänderten Fördervoraussetzungen und technischen Anforderungen beachten.

Überprüfung der eigenen Sanierungsvorhaben, Antragsvoraussetzungen und Kostenkalkulationen gegen die neue Richtlinie; bei geplanten Wärmepumpen-Installationen Herkunft und EU-Zertifizierung dokumentieren; Energieeffizienz-Experten einbinden und deren Expertise an die aktualisierten Anforderungen anpassen.

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Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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