← Alle Meldungen  ·  Immobilienwirtschaft

Immobilienwirtschaft – Frankfurt

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftKälte- & Klimatechnik 13. May 2026

Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Kabinett hat am 13.5.2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG ablösen soll. Kernpunkte sind: Technologieoffenheit beim Heizungstausch (Gas- und Ölheizungen wieder zulässig), eine schrittweise „Bio-Treppe" mit steigenden Pflichtanteilen klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, neue Sanierungspflichten für energetisch schlechte Nichtwohngebäude bis 2030/2033 sowie eine hälftige Aufteilung der CO₂- und Biogasmehrkosten zwischen Vermietern und Mietern ab 2028/2029. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren, der Abschluss ist vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 geplant.

Frist: 1. January 2029

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter müssen sich auf neue Heizungsregeln und die Bio-Treppe (ab 2029) sowie auf die hälftige Kostenaufteilung für CO₂- und Biogaskosten (ab 2028/2029) vorbereiten. Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit schlechter Energiebilanz müssen Sanierungsmaßnahmen bis 2030 (schlechteste 16 %) bzw. 2033 (schlechteste 26 %) einplanen. Kälte-/Klimabetriebe sollten die Nachfrage nach Wärmepumpen- und Hybridheizungssystemen als Geschäftschance im Auge behalten und sich über neue technische Anforderungen (Solar Keymark, Hybridnachweise) informieren.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf ImmobilienwirtschaftGastgewerbeKälte- & Klimatechnik 13. May 2026

CO2-Preis soll 2027 nicht steigen

Die Bundesregierung hat beschlossen, den nationalen CO2-Preis auch 2027 im Korridor von 55–65 Euro/Tonne stabil zu halten und einen Sprung auf 75–85 Euro/Tonne zu vermeiden. Der EU-weite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS-2) wird von 2027 auf 2028 verschoben. Ab 2028 drohen erhebliche Kostensteigerungen: Für Vermieter schlecht sanierter Mehrfamilienhäuser können die CO2-Kosten je nach Szenario auf das Vier- bis Siebenfache des heutigen Niveaus steigen, wobei sie bei schlechter Energieeffizienz 95 % der Kosten selbst tragen müssen.

Frist: 1. January 2027

Immobilieneigentümer und Vermieter sollten die Verschiebung des ETS-2 auf 2028 als Zeitfenster für energetische Sanierungen nutzen, um langfristig CO2-Kosten zu reduzieren und den Anteil der umlegbaren Kosten auf Mieter zu erhöhen. Gastronomiebetriebe und Kälte-/Klimabetriebe mit eigenen Gebäuden oder gas-/ölbeheizten Liegenschaften sollten Fördermittel (KfW, BAFA) prüfen und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf steigende CO2-Kosten ab 2028 planen.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 11. May 2026

Bundesrat will Misstände in Problemimmobilien angehen

Der Bundesrat hat am 8.5.2026 eine Entschließung verabschiedet, die sozialrechtliche Zurückbehaltungsrechte bei Sozialleistungen für Unterkunft und Heizung einführen soll, wenn Vermieter ihren Pflichten nicht nachkommen. In NRW ist zudem ein „Faires-Wohnen-Gesetz" in Vorbereitung, das bei Problemimmobilien Treuhandverwaltung und als letztes Mittel sogar Enteignung vorsieht. Vermieter, die Sozialleistungsempfänger beherbergen und Instandhaltungs- oder Zahlungspflichten vernachlässigen, müssen mit verschärften behördlichen Eingriffsmöglichkeiten und dem Einbehalt von Zahlungen rechnen.

Vermieter – insbesondere solche mit Mietern, die Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) beziehen – sollten sicherstellen, dass Instandhaltungspflichten erfüllt, behördliche Auflagen eingehalten und zweckgebundene Mittel (z. B. für Heizung/Wasser) korrekt weitergeleitet werden. Die Entwicklung des NRW-Faires-Wohnen-Gesetzes und eine mögliche Bundesgesetzgebung sollten aktiv beobachtet werden.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 5. May 2026

Balkonsanierung: Die Gemeinschaft darf (und muss ggf.) beschließen – auch bei abweichender Teilungserklärung

Der BGH (Urt. v. 24.04.2026, V ZR 102/24) stellt klar, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Beschlusskompetenz für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum – einschließlich Balkone – auch dann behält, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht einzelnen Eigentümern überträgt. Bei konkreter Gefahrenlage (z. B. Absturzrisiko durch Betonteile) verdichtet sich das Ermessen zu einer unverzüglichen Handlungspflicht der GdWE. Verwalter und Beiräte müssen sicherstellen, dass notwendige Sanierungsbeschlüsse nicht durch „Zuständigkeitsdiskussionen" blockiert werden; Negativbeschlüsse können für ungültig erklärt werden.

WEG-Verwalter sollten das Urteil kennen und bei sanierungsbedürftigen Balkonen oder anderen Gemeinschaftseigentumsbereichen aktiv Beschlussgrundlagen schaffen (Gutachten, Variantenvergleich, Kostenplan). Bei Gefahrenlagen sofort Verkehrssicherungsmaßnahmen (Absperrung) einleiten und zeitnah eine Eigentümerversammlung einberufen. Eigentümer und Beiräte darauf hinweisen, dass Blockaden über Teilungserklärungsklauseln rechtlich unwirksam sind und Haftungsrisiken für die GdWE (Schadensersatz, Mietausfall) entstehen können.

VDIV · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 21. April 2026

BGH klipp und klar: Es gibt keine „Drei-Angebote-Regel“!

Der BGH hat mit Urteil vom 27.03.2026 (V ZR 7/25) endgültig klargestellt, dass es keine allgemeine „Drei-Angebote-Regel" vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gibt. Die Wohnungseigentümermehrheit darf ihr Ermessen grundsätzlich auch auf Basis eines einzigen Angebots ausüben, sofern eine hinreichende Informationsgrundlage besteht – etwa durch positive Vorerfahrungen mit dem Auftragnehmer. Auch Bagatellgrenzen als Schwellenwert für die Angebotspflicht sind damit obsolet; maßgeblich bleibt stets die Einzelfallbetrachtung nach den Kriterien eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers.

WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte sollten ihre bisherige Praxis zur Einholung von Vergleichsangeboten überprüfen und anpassen: Eine starre Drei-Angebote-Regel ist nicht mehr erforderlich. Stattdessen ist bei jeder Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen zu dokumentieren, auf welcher Informationsgrundlage die Entscheidung beruht (z. B. positive Vorerfahrungen, Fachgutachten). Bei umfangreicheren Sanierungen bleibt die Einschaltung eines Architekten oder Bauingenieurs geboten. Verwalter müssen weiterhin eingeholte Angebote auf Eignung und Wirtschaftlichkeit prüfen.

VDIV · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Amtsecho informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Amtsecho informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Amtsecho informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

Immobilienwirtschaft-Meldungen für Frankfurt direkt per E-Mail?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe in Frankfurt relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →