Die Verordnung setzt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 78 (Hamburg-Altona) fest. Im urbanen Gebiet sind ab dem zweiten Vollgeschoss nur Wohnungen zulässig; Einzelhandel ist auf nahversorgungsrelevante Sortimente und Werksverkauf beschränkt. Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Tankstellenausnahmen werden ausgeschlossen. Für Immobilienwirtschaft, Bauträger und Investoren im Plangebiet ergeben sich verbindliche Nutzungsfestlegungen und Baugrenzenregelungen.
Immobilieneigentümer, Bauträger und Investoren im Geltungsbereich des B-Plans Bahrenfeld 78 sollten prüfen, ob ihre geplanten oder bestehenden Nutzungen mit den neuen Festsetzungen (Wohnnutzung ab 2. OG, eingeschränkter Einzelhandel, Ausschluss bestimmter Betriebe) vereinbar sind. Plan und Begründung liegen beim Bezirksamt Altona zur kostenlosen Einsicht aus.
Der Wiener Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. April 2026 mehrere Flächenwidmungs- und Bebauungspläne festgesetzt, u. a. für Gebiete im 11. Bezirk (Simmering, Leberstraße/Grillgasse) und im 15. Bezirk (Sechshaus, Ullmannstraße). Zudem wurde ein Grundstückskauf in Wien 11 (Siebenhirten, 44.037 m², Kaufpreis ca. 4,1 Mio. EUR) durch die Stadt Wien genehmigt. Ein Antrag zur Mietensenkung bei Wiener Wohnen auf genossenschaftliches Niveau wurde abgelehnt.
Immobilienwirtschaft und Makler sollten die neu festgesetzten Flächenwidmungs- und Bebauungspläne für den 11. und 15. Bezirk in Wien prüfen, da diese Auswirkungen auf Bau- und Entwicklungspotenziale der betroffenen Liegenschaften haben können.